Berufsunfähigkeit - das oft unterschätzte Risiko

    
   


  

Die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung

Betrugen die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung bis zum 31.12.2000 bei einer Berufsunfähigkeitsrente ca. 25 % des letzten Bruttogehaltes und bei einer Erwerbsunfähigkeitsrente ca. 40 % des letzten Bruttogehaltes, wurden diese Leistungen nach der Rentenreform allgemein auf etwa 50 % des letzten Nettoeinkommens bei voller Erwerbsminderungsrente und 25 % bei teilweiser Erwerbsminderungsrente reduziert.

Um die Auswirkungen zu verdeutlichen haben wir eine Beispielberechnung angestellt. Wir sind in dieser Beispielrechnung von nachstehenden Grunddaten ausgegangen:

Person männlich, verheiratet, 2 Kinder, monatliches Bruttoeinkommen 2.750,-- Euro. Bei einem angenommenen Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von 13,5 %, enstpricht dieses Bruttoeinkommen einem monatlichen Nettoeinkommen von 1.984,92 Euro.

Nach den bis zum 31.12.2000 geltenden Regelungen hätte eine Berufsunfähigkeitsrente ca. 687,50 Euro und eine Erwerbsunfähigkeitsrente ca. 1.100,-- Euro betragen.

Bei der neuen Rente wegen voller Erwerbsminderung beträgt diese nach der Reform nur noch 885,27 (bei Rentenbezug vor Vollendung des 63. Lebensjahres wird die volle Rente noch einmal um bis zu 10,8 % gekürzt). Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beträgt nur noch 442,64 Euro.

Die durchschnittlich gezahlten Renten bei voller Erwerbsminderung betragen in den alten Bundesländern

Für Versicherte mit Versicherungsjahren bei einem insgesamt unterdurchschnittlichen Verdienst (70 % vom Durchschnitt) bei einem insgesamt durchschnittlichen Verdienst (100 % vom Durchschnitt) bei einem insgesamt überdurchschnittlichen Verdienst 130 % vom Durchschnitt)
25 Jahre 457 Euro 653 Euro 849 Euro
30 Jahre 549 Euro 784 Euro 1.019 Euro
35 Jahre 640 Euro 915 Euro 1.189 Euro
40 Jahre 732 Euro 1.045 Euro 1.359 Euro
45 Jahre 823 Euro 1.176 Euro 1.529 Euro

und in den neuen Bundesländern

Für Versicherte mit Versicherungsjahren bei einem insgesamt unterdurchschnittlichen Verdienst (70 % vom Durchschnitt) bei einem insgesamt durchschnittlichen Verdienst (100 % vom Durchschnitt) bei einem insgesamt überdurchschnittlichen Verdienst (130 % vom Durchschnitt)
25 Jahre 402 Euro 574 Euro 747 Euro
30 Jahre 482 Euro 689 Euro 896 Euro
35 Jahre 563 Euro 804 Euro 1.045 Euro
40 Jahre 643 Euro 919 Euro 1.194 Euro
45 Jahre 724 Euro 1.034 Euro 1.344 Euro

Die vorgenannten Zahlen wurden der Informationsreihe Rentenversicherung Heft Nr. 3 der LVA entnommen. Die Zahlen hatten Gültigkeit bis zum 31.12.2004. Eine eventuelle Kürzung (siehe oben) ist in den Zahlen nicht berücksichtigt.

Diese Zahlen gelten für Verdienste bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Diese beträgt 2005 in den neuen Bundesländern monatlich 5.200,-- Euro und 4.400,-- Euro in den neuen Bundesländern.

Verdienen Sie mehr als die vorgenannten Beträge (bei der Durchschnittsbildung müssen auch Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld berücksichtigt werden) sind die Lücken noch größer, da für den übersteigenden Teil keine Beiträge gezahlt werden und diese somit keine Berücksichtigung finden.

 

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